Kirchgeld Wernsbach

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Das Kirchgeld ist neben Spenden die wichtigste Einnahmequelle für unsere kleine Kirchengemeinde. Denn die Landeskirche fährt einen Sparkurs gegenüber kleinen Gemeinden: Ab dem Jahr 2007 bekam die Wernsbacher Kirchengemeinde 20 Prozent weniger Geld von der Landeskirche. Alle laufenden Sachkosten im Büro zum Beispiel werden über Spenden finanziert!

Das Kirchgeld wird aufgrund staatlicher Gesetze von allen volljährigen Gemeindegliedern erhoben, die über irgendwelche Einkünfte verfügen, also nicht nur Lohn oder Gehalt, sondern auch über andere Zuwendungen, wie z. B. soziale Leistungen, und mindestens seit dem 1. Januar 2017 im Gemeindegebiet leben.

Kirchgeld wird vom Finanzamt als Sonderausgabe anerkannt. Der Einzahlungsbeleg (bis max. 120,00 €) dient zur Vorlage beim Finanzamt. Darüber hinaus stellen wir gerne auch eine Spendenbescheinigung aus, wenn Sie das wünschen.

 

Unsere Bankverbindung für das Kirchgeld 2022 lautet

Kirchengemeinde Wernsbach
VR-Bank Mittelfranken West eG
IBAN: DE05 7656 0060 0343 2703 19
BIC: GENODEF1ANS

 

DANKE!


Kirchgeldbrief 2024